Hinweise zu Lastschriften¶
Mit SEPA-Transfer können Sie fünf verschiedene Arten von Lastschriften erstellen:
Details zu nationalen und grenzüberschreitenden Lastschriften erhalten Sie in den Kapiteln
Die Art der zu erstellenden Lastschriften können Sie im Einstellungen-Dialog festlegen.
Hinweise zu nationalen Lastschriften¶
Verpflichtend für den Einzug nationaler Lastschriften sind entweder eine Einzugsermächtigung oder ein Abbuchungsauftrag, der ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger darstellt und den Zahlungsempfänger zum Einziehen einer Zahlung vom Konto des Zahlungspflichtigen legitimiert.
Mit der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksbanken und Sparkassen zum 9. Juli 2012 sind erteilte Einzugsermächtigungen ebenfalls gültige SEPA-Lastschriftmandate - vorausgesetzt der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen rechtzeitig.
Nationale Lastschriften benötigen Kontonummer und Bankleitzahl für die korrekte Zuordnung zum Konto eines Zahlungspflichtigen.
Lastschriften als Abbuchungsauftrag¶
Bei einer Lastschrift als Abbuchungsauftrag muss dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ein vom Zahlungspflichtigen unterschriebener Auftrag vorliegen, der das Institut berechtigt, die Lastschrift zu verbuchen. Einzelne Lastschriften sind in der Regel nicht widerrufbar.
Allgemeine Hinweise zu SEPA-Lastschriften¶
SEPA-Lastschriften sind grenzüberschreitende Lastschriften, die in allen Euro-Ländern sowie Dänemark, Großbritannien, Island, Liechtenstein, der Schweiz und einigen anderen Ländern durchgeführt werden können.
Für SEPA-Lastschriften benötigen Sie die internationale Bankkontonummer IBAN des Zahlers. Mehr dazu im Kapitel SEPA-Support.
Die Grundlage zum Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat. Mit seiner Unterschrift auf dem Mandat willigt der Zahlungspflichtige ein, dass der Zahlungsempfänger Lastschriften von seinem Konto einziehen darf.
SEPA-Transfer erzeugt automatisch die erforderliche SEPA-Mandatsreferenz für Sie. Die Referenz kann aber auch manuell eingegeben oder beim Import angegeben werden. Die von SEPA Transfer erzeugten Mandatsreferenzen bestehen aus den letzten 18 Ziffern der IBAN, Datum und Uhrzeit sowie einem fortlaufenden Zähler. Formatbeispiel für eine SEPA-Mandatsreferenz (erzeugt durch SEPA-Transfer): 0123454678958550130/200220121430/001
Beim Anlegen von Mandatsreferenzen ist darauf zu achten, dass es drei verschiedene Arten von Mandaten gibt: Einzelmandate, Erstmandate und Mandate für wiederkehrende Lastschriften. Die beiden letztgenannten werden zusammenfassend als Mehrfachmandate bezeichnet. Die Art des SEPA-Mandats wirkt sich auf die Vorlauffrist aus (s. u.). Ab SEPA-Standard Version 3.0 werden alle wiederkehrenden Lastschriften mit Mandat für wiederkehrende Lastschriften angelegt, da Erstlastschriften ab dieser Version nicht mehr benötigt werden.
Voraussetzung zum Einziehen von SEPA-Lastschriften ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese kann bei der Bundesbank beantragt werden.
Hinweise zu Vorlauffristen¶
Für eine SEPA-Lastschrift werden ein Mandat entsprechenden Typs sowie eine Gläubiger-ID benötigt. SEPA-Lastschriften unterliegen einer sogenannten Vorlauffrist (auch Vorlaufzeit oder Vorlagefrist). Diese legt fest, wie viele Tage vor Fälligkeitsdatum die Lastschrift bei der Bank vorliegen muss. Hierbei gelten folgende Werte:
Lastschrifttyp |
Einzel- oder Erstlastschrift |
Folgelastschrift |
|---|---|---|
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) |
5 Bankarbeitstage |
2 Bankarbeitstage |
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) ab SEPA-Standard Version 3.0 |
1 Bankarbeitstag (Erstlastschrift entfällt) |
1 Bankarbeitstag |
SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist (COR1) |
1 Bankarbeitstag |
1 Bankarbeitstag |
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) |
1 Bankarbeitstag |
1 Bankarbeitstag |
Hinweis: Da viele Banken einen zusätzlichen Bankarbeitstag hinzufügen, erhöht SEPA-Transfer die hier angegebenen Vorlaufzeiten um einen zusätzlichen Bankarbeitstag. Dieses Verhalten kann in den Einstellungen im Abschnitt „Erweitert“ geändert werden.
SEPA Vorabinformation¶
Bevor eine SEPA-Lastschrift eingezogen wird, muss der Zahlungspflichtige über die bevorstehende Lastschrift informiert werden. Diese Mitteilung wird als Vorabinformation bezeichnet und kann z. B. mit der Rechnung verschickt werden. In der Vorabinformation müssen das Fälligkeitsdatum und der Betrag der Lastschrift angegeben werden. Eine Vorabinformation kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Schuldner mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum zugestellt werden, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart.